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Verbrechen und Strafe vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit

Wer an Mittelalter und Strafrecht denkt, dem fallen als Erstes schreckliche Foltermethoden, Körperstrafen und grausame Hinrichtungsmethoden ein. Dies hat sich aber erst im Laufe des Mittelalters so entwickelt. Erst im Spätmittelalter wurden die Strafen mehr oder weniger als System ausgearbeitet, wobei es aber regionale Unterschiede gab. Die Folter wurde im 14. Jahrhundert ins Strafrecht aufgenommen. Allzu grausame Verstümmelungsstrafen und Hinrichtungsarten wurden im Mittelalter nur selten angewendet.

Das frühe Mittelalter

In den Volksrechten des frühen Mittelalters wie der fränkischenLex Salica kommt vor allem die Absicht zum Ausdruck, Blutrache zu unterbinden. Die Germanen waren es gewohnt, sich selbst zu ihrem Recht zu verhelfen. Dies führte zu einer endlosen Kette von Blutrache, wie es heute z.B. noch in Albanien vorkommt. Die Merowingerkönige im Frankenreich wollten die Gesellschaft stabilisieren und ihre Herrschaft stärken. Dazu mussten sie Fehden und Blutrache verhindern. Dies gelang nur zum Teil, die Blutrache war in der Bevölkerung weiterhin akzeptiert. In Friesland gab es bis ins 15. Jahrhundert Fälle von Blutrache.

Handschrift der Lex Salica von 793
Handschrift der Lex Salica von 793

Im Frankenreich um 600 konnte ein Mord auf drei verschiedene Arten gesühnt werden: durch Blutrache, durch Zahlung des in der Lex Salica festgelegten Wergeldes oder durch öffentliche Hinrichtung nach dem Dekret Childeberts II. von 596.

Die Strafen unterschieden sich nach dem Stand des Täters. In der Lex Salica wird klar zwischen Bußen für Freie und Strafen für Unfreie unterschieden. Ein Freier leistete eine Bußzahlung, während ein Unfreier z.B. bei Diebstahl die Prügelstrafe zu erleiden hatte. Als Alternative konnte dessen Herr den Schadensersatz und zusätzlich drei Schillinge zahlen, um ihn auszulösen. Dies kam in der Praxis vermutlich häufiger vor, da die Prügelstrafe die Arbeitskraft des Knechts schädigte, was der Herr sicher nicht wollte. Taten zwischen Unfreien konnten von dem jeweiligen Herrn bestraft werden, sie waren kein Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren.

Das hohe Mittelalter

Ab dem 11. Jh. geboten König und Kirche mehrere Gottes- und Landfrieden. König Heinrich II. zwang im Jahr 1004 beim Hoftag zu Zürich alle Anwesenden zu einem Eid, den Frieden zu schützen, nicht zu rauben und Raubzügen nicht zuzustimmen. Dabei galt nicht die Tat an sich als strafwürdig, sondern der Eidbruch. Die Fehde als Adelsrecht wurde allmählich delegitimiert, sie konnte aber nicht vollständig überwunden werden. Der Charakter der Geldbuße als Schadensersatz für die Opfer bzw. die Erben eines Ermordeten verschwand allmählich, stattdessen stand die Bestrafung des Täters im Vordergrund (was für die Unfreien schon immer gegolten hatte). Es fand also eine Entwicklung von der Sühne zur Strafe statt. Ob diese Entwicklung im hohen Mittelalter bereits abgeschlossen war und man somit von einer „Geburt der Strafe“ im hohen Mittelalter sprechen kann, ist in der Forschung umstritten.

Ab dem 12. Jh. fand die Todesstrafe Eingang in das Rechtswesen. Dabei galt das Hängen als unehrliche Todesstrafe, im Gegensatz zur Hinrichtung mit dem Schwert. Trotzdem war es für die Freien im Hochmittelalter noch immer möglich, Delikte – auch Totschlag – mit einer Geldbuße zu sühnen, falls alle Beteiligten damit einverstanden waren. Körper- und Todesstrafen waren bis zum 16. Jh. noch keine allgemeingültigen Prinzipien. Allgemein gab es im mittelalterlichen Recht noch keine festgelegten Strafnormen, die in jedem Fall galten, sondern es wurde jeweils der Einzelfall betrachtet. Dabei bestand auch die Möglichkeit einer Begnadigung.

Kriminalität und Strafen im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit

Ein regelrechtes Strafsystem gab es im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit nicht, sondern es gab noch immer individuelle Unterschiede in den Strafen zwischen einzelnen Städten. Dennoch zeigt sich etwas Neues: die Kommunikation der Städte untereinander, die zu Angleichungsprozessen in der Rechtspflege führten. Im 14. Jahrhundert kam die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung auf, die allmählich von den Städten in die Strafverfahren aufgenommen wurde. Neu war im späten Mittelalter außerdem die Offizialklage, d.h. die Vorstellung, dass auch Taten strafwürdig sind, für die es keinen Kläger gibt.

Im Mittelalter gab es in den Städten eine relativ hohe Anzahl an Gewalttaten. Diebstahl, Mord und Raub waren die häufigsten Verbrechen. In Stralsund ereigneten sich zwischen 1536 und 1572 durchschnittlich vier Mord- und Totschlagsfälle pro Jahr. Viele Verbrechen wurden nicht aufgeklärt. Im Jahr 1557 wurde in Bern ein Mann hingerichtet, der bereits 24 Morde begangen hatte. Zahlreichen Tätern gelang die Flucht, in England im 14. Jahrhundert rund 80 Prozent.

Verbreitete Strafen im Spätmittelalter

Genau wie heute, so waren auch im Mittelalter Geldbußen die verbreitetste Strafe. Die Gerichtsbarkeit war eine Einnahmequelle, die dem Gerichtsherrn zufloss, der sie meist zur Besoldung der Richter oder Amtleute verwendete.

Die verbreitetste Körperstrafe war die Prügelstrafe, die vor allem kleine Leute und Fahrende traf. Vaganten wurden auch außergerichtlich von Amts wegen durch obrigkeitsrechtliche Polizeitruppen geschlagen, um sie dazu zu zwingen, ein bestimmtes Territorium zu meiden. Eine häufige Körperstrafe, z.B. für Diebe, war das Abschneiden der Ohren. Daneben gab es die Brandmarkung, das Abschlagen von Fingern oder der Hand sowie die Blendung. Eine weitere häufig angewendete Strafe war die Stadtverweisung, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für immer. Unverbesserliche Diebe, über die bereits mehrere Körperstrafen verhängt worden waren, wurden zum Tod am Galgen verurteilt.

Die Todesstrafe

Die häufigste Hinrichtungsart war das Hängen. Es war die übliche Strafe für den kleinen Mann. Auch das Enthaupten war verbreitet. Bestimmte Hinrichtungsarten, wie das Rädern und die Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen, wurden selten angewendet. Diese Tatsache relativiert ein wenig die uns heute befremdlich erscheinende Grausamkeit der mittelalterlichen Strafen.

Galgen aus Beerfelden (Odenwald)
Galgen aus Beerfelden (Odenwald) von 1550 © Lordronin - CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Auf dem Lande waren Hinrichtungen generell selten, viel seltener als in der Stadt. So berichtet der Nürnberger Scharfrichter Franz Schmidt um 1600 über ein Dorf aus seiner Region, dass dort in mehr als 100 Jahren niemand hingerichtet wurde. Dazu sollte man sich klarmachen, dass das Leben auf dem Lande im Mittelalter und der frühen Neuzeit der Normalfall war, über 90 Prozent der Bevölkerung lebten dort. Die Stadt mit ihrer höheren Kriminalität war ein Sonderfall. Möglicherweise war die Gewaltbereitschaft auf dem Land ebenfalls hoch, aber die überschaubaren Lebensverhältnisse und die Armut verhinderten eine hohe Gewaltkriminalität.

Hinrichtungen fanden im Mittelalter in der Öffentlichkeit statt. Anders als in der frühen Neuzeit spielte der Gedanke der Abschreckung dabei jedoch kaum eine Rolle, sondern die Öffentlichkeit einer Hinrichtung sollte deren Rechtmäßigkeit beweisen. Erst ab dem 15. Jahrhundert wurde der Gedanke der Abschreckung mit der Strafe verbunden. Hinrichtungen waren im Mittelalter kein „Theater des Schreckens“, sie hatten nicht den Charakter eines Volksfestes, wie es in der älteren Forschung angenommen wurde. Im späten Mittelalter empfanden die Menschen bei Hinrichtungen eher Mitleid als Schaulust. Die Grausamkeit des Geschehens war ihnen bewusst, deshalb war an vielen Orten Kindern und schwangeren Frauen die Anwesenheit bei Hinrichtungen verboten.

Mit den Körpern und Kleidungsstücken von Hingerichteten war allerhand Aberglauben verbunden. So glaubte man, wer ein Knöchelchen eines Hingerichteten im Beutel habe, dem würde niemals das Geld ausgehen. Leichenteile von Hingerichteten galten als heilkräftig. Unter dem Galgen wuchs angeblich die Alraune, eine Pflanze, die als Talisman begehrt war.

Mittelalterliche Gefängnisse

Gefängnisstrafen waren im Mittelater nur in Ausnahmefällen üblich. Das Gefängnis diente normalerweise zur Untersuchungshaft und zur Verwahrung von Gefangenen, die hingerichtet werden sollten. Auch säumige Schuldner wurden eingesperrt. Als Gefängnisse dienten meist behelfsmäßige Räume in Stadttürmen oder im Haus des Henkers. Nur größere Städte hatten eigene Gefängnisse, z.B. Nürnberg.

Nürnberger Lochgefängnisse
Nürnberger Lochgefängnisse

Die Bedingungen in den Gefängnissen waren gesundheitsschädlich. Die Räume lagen meist unterirdisch, waren nasskalt und wurden selten gereinigt. Die Gefangenen saßen in dunklen Räumen auf faulendem Stroh, entweder in Ketten oder mit den Gliedmaßen in Holzblöcken eingeschlossen. Die Verpflegung bestand meist aus Wasser und Brot. Häufig waren die Gefängnisse überfüllt, da sie nur wenigen Häftlingen Platz boten. Auch Adlige hatten oft unter schlimmen Haftbedingungen zu leiden.

Ausbruchssicher waren die Gefängnisse jedoch nicht. Erfahrenen Kriminellen – auch Frauen – gelang nicht selten die Flucht. Eine Schwachstelle war dabei der Kamin, durch den viele Gefangene entkamen. Falls einem Häftling die Flucht mitsamt seinen Ketten gelang, wirkte dies keinesfalls stigmatisierend, sondern umso mehr Almosen erhielt er von seinen Mitmenschen.

Veränderungen im Strafrecht in der frühen Neuzeit

Ab dem 18. und vor allem im 19. Jahrhundert veränderte sich die Mentalität der Menschen. Körperstrafen verschwanden allmählich, stattdessen wurden Haftstrafen üblich. Strafen sollten abschreckend wirken; andererseits verschwand der Strafvollzug immer mehr aus der Öffentlichkeit. Die Bestrafung eines Kriminellen wirkte auf die Menschen nicht mehr mitleiderregend, sondern stigmatisierend. Diese Entwicklung hat Michel Foucault in seinem Buch Überwachen und Strafen* ausführlich beschrieben. Wer sich für die Entwicklung des Strafrechts in der Neuzeit interessiert, kann z.B. dort nachlesen. Wer sich ausführlicher mit dem mittelalterlichen Strafrecht beschäftigen will, dem kann ich das Buch Räuber, Henker, arme Sünder* von Ernst Schubert empfehlen.

Verwendete Literatur:

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6 Gedanken zu „Verbrechen und Strafe vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit

  1. Katrin

    Lieber Björn, ich unterrichte Geschichte und bin manchmal wirklich dankbar, dass es jemanden gibt (in diesem Fall dich), der solche Themen "handhabbar" aufarbeitet. Schulbücher geben nie eine solche Fülle wieder und deine Seite dient mir als Grundlage für dieses interessante Thema im Unterricht, welches ich als Bonus für die SuS aufarbeite und am Ende raushaue. Ich müsste sonst selbst recherchieren und das kostet im alltäglichen Chaos einfach zu viel Zeit. Danke also aus Hamburg!

    1. Björn

      Hallo Katrin,

      vielen Dank für das Lob. Es freut mich, dass meine Texte dir weitergeholfen haben.

      Viele Grüße
      Björn

  2. Dudeldoc

    Anders war es in Verließen der Inquisition, die von Anfang an (12. Jhdt.) selbst für der Ketzerei Verdächtige (!) bestanden und stets gut gefüllt waren. Für die Versorgung und Verpflegung waren die Angehörigen der Inhaftierten zuständig! Auch die Folter war der Inquisition nicht fremd, wo doch der Inquisitor gleichzeitig Ankläger, Verwahrer und Richter war. Da jedes Verhör mit dem Ziel geführt wurde, weitere Ketzer zu finden, konnte eine einzige Verleumdung zu einem Rattenschwanz an weiteren Verdächtigen und Inhaftierten führen. Die Verurteilung schließlich war ein Kinderspiel: Es hatten sich so viele Indizien ergeben, durch die angewandte Folter, daß ein Freispruch nahezu unmöglich war.
    Lediglich eine großzügige "Spende" konnte den Verdächtigen freikaufen. Davon wurden die vielen schönen Kathedralen und Dome in Europa gebaut ...

  3. maja

    Hallo! Ich muss eine presentation in Geschichte machen und dieser Beitrag hat mir wirklich geholfen. Vielen dank Björn

  4. Daniela

    Hallo Björn,

    ich schreibe einen historischen Roman zur Zeit der Hexenverbrennungen in Bamberg, also 1620er und -30er Jahre. Dazu will ich ein Rechercheraster entwickeln und so bin ich heute mit dem Thema Recht befasst. Dein Artikel bringt mich weiter, was mich allerdings verwundert, ist die Bedeutung der Geldstrafe. Du setzt sie relativ hoch an, doch anderswo habe ich gelesen, dass sie keine große Rolle spielte. Vermutlich weißt du nicht mehr, auf welche Quelle deine Einschätzung zurückgeht?

    Grüße

    Daniela

    http://www.amschwarzenkreuz.wordpress.com

    1. Björn

      Hallo Daniela,

      meine Quellen stehen in der Literaturliste unter dem Text. Aus welchem der Bücher ich die Info mit der Geldstrafe habe, weiß ich leider nicht mehr.

      Viele Grüße
      Björn

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