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Der Adel im Mittelalter

Die Gesellschaft beruhte im Mittelalter auf Ungleichheit. Mit der Geburt erwarb der Mensch eine bestimmte Stellung in der Gesellschaft, aus der er kaum ausbrechen konnte. Im Wesentlichen war die Gesellschaft im Mittelalter in drei Stände eingeteilt: Geistliche, Adel und Bauern. Diese Ständeordnung wurde als gottgewollt angesehen. Die Aufgabe der Geistlichen war es zu beten. Sie waren für das Seelenheil aller zuständig. Der Adel hatte die Aufgabe zu kämpfen und diejenigen zu schützen, die sich nicht selbst verteidigen konnten. Der dritte Stand musste den Boden bestellen und weitere Arbeiten leisten, um Nahrungsmittel und andere Güter für alle herzustellen.

Die Theorie von den drei Ständen gibt die wirklichen Verhältnisse in vereinfachter Form wieder. Zum dritten Stand, jedoch nicht zu den Bauern zählten unter anderem die Bürger in den Städten, die Handwerker und die Fahrenden. Im Spätmittelalter nannten Prediger bis zu 31 Stände, aber die Grundidee von den drei Ständen blieb noch lange über das Mittelalter hinaus erhalten.

Der Adel wurde im Mittelalter mit Adjektiven wie lat. nobilis und mhd. edel bezeichnet. Ihr gesellschaftlicher Vorrang wurde durch ihre Herkunft begründet. Die Menschen glaubten, dass die „edlen“ Charaktermerkmale innerhalb der Adelsfamilien vererbt wurden und die herausgehobene Stellung des Adels rechtfertigten. Neben der Herkunft war Reichtum ein grundlegendes Kriterium, aus dem der Adel seine Herrschaftsrechte ableitete. Der Adel genoss hohes Ansehen und zeichnete sich durch eine besondere, „höfische“ Lebensweise aus. Zum adligen Lebensstil des Hochmittelalters gehörten die Jagd, höfische Mode und die „hohe Minne“.

Die Wartburg
Die Wartburg. © Lencer (via Wikimedia Commons)

Heiratsbeziehungen waren im Mittelalter vor allem für den Hochadel enorm wichtig. Ehen wurden nicht aus Liebe eingegangen, sondern um politische Bündnisse zu untermauern, um den Besitz zu vergrößern und um die Geburt von Nachkommen zu gewährleisten. Die Töchter adliger Herren wurden oft bereits als junge Mädchen verheiratet. Verlobungen wurden mitunter bereits eingegangen, wenn die Betreffenden noch Kinder waren. So verlobte Karl IV. seine Tochter Margarete 1338 mit dem ungarischen König Ludwig I., als diese erst drei Jahre alt war.

Nach der Heirat lebte normalerweise die Frau bei ihrem Ehemann. Die adlige Dame unterstand zwar der Vormundschaft ihres Ehemannes, aber sie war Hausherrin, was aufgrund der häufigen Abwesenheit der Männer, die sich bei Hofe oder beim Heer aufhielten, durchaus eine wichtige Stellung war. Viele adlige Damen waren höher gebildet als die Männer.

Soziale Unterschiede innerhalb des Adels

Innerhalb des Adels gab es bereits im Frühmittelalter soziale Abstufungen. In den meisten frühmittelalterlichen Gesetzestexten wird eine Dreiteilung des Adels sichtbar. Der gesellschaftlichen Hierarchie entsprechend unterschied sich die Höhe des Wergeldes, das bei Tötung einer Person aus diesem Stand zu zahlen war. Die Nähe zum König war ein entscheidendes Kriterium für die gesellschaftliche Stellung einer Person bzw. Familie. Die Elite der Gesellschaft unterhielt Beziehungen zum König und wurde von diesem mit Ämtern versehen, zum Beispiel mit dem Amt eines Herzogs oder Markgrafen. Das Lehnswesen eröffnete hierfür neue Möglichkeiten.

Die Ständeordnung war jedoch nicht so statisch, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Im Hochmittelalter wurde für unfreie Dienstleute (Ministerialen) von kirchlichen und weltlichen Fürsten der soziale Aufstieg möglich. Einige übernahmen die ritterliche Lebensweise und stiegen in den Adel auf.

Im 12. und ausgehenden 13. Jahrhundert gab es Bestrebungen, die Unterschiede innerhalb des Adels deutlicher in einem System zu ordnen. Es wurde festgelegt, dass nur noch Angehörige des Reichsfürstenstandes den Titel princeps („Fürst, Herr“) tragen durften. Es gab zu Beginn etwa 90 geistliche und 20 weltliche Reichsfürsten. Die geistlichen Reichsfürsten durften ihr Lehen nur direkt vom König, die weltlichen Reichsfürsten nur vom König oder von der Kirche empfangen. Außerdem mussten sie Herzog sein oder eine herzogsgleiche Stellung besitzen. Die Anzahl der Kurfürsten, die den König wählen durften, war noch geringer und wurde seit 1356 auf sieben begrenzt.

Die hierarchischen Abstufungen innerhalb des Adels lassen sich am besten mit den Abstufungen des Lehnswesens fassen, obwohl die herkömmliche Theorie vom Lehnswesen aufgrund neuerer Forschungen hinterfragt werden muss. Demnach sollte jeweils für eine bestimmte Region untersucht werden, wie das Lehnswesen im Einzelnen gehandhabt wurde.

Auf der niedrigsten Stufe innerhalb des Adels standen die einfachen Ritter, die im Sachsenspiegel als Einschildritter bezeichnet werden. Sie sind häufig aus den Ministerialen hervorgegangen. Bürger bzw. Nichtadlige galten als nicht lehnsfähig. In der Praxis wurde jedoch seit dem Ende des Hochmittelalters oft von dieser Regelung abgewichen, und auch Bürger erhielten Lehen.

Mit dem ausgehenden Mittelalter veränderte sich die adlige Kultur. Das Recht des Adels, Streitigkeiten untereinander mit Waffengewalt auszutragen, endete um 1495 mit dem Fehdeverbot. Die Fehde lebte im Duell fort, das vereinzelt noch bis ins 20. Jahrhundert existierte. Um 1500 endete die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters. Seit dem Aufkommen der Feuerwaffen kämpften in den Heeren überwiegend Fußsoldaten (Landsknechte). Das Rittertum verlor seine Bedeutung und verschwand allmählich. Somit war auch die Bedeutung des Adels als kriegerischer Stand infrage gestellt. Dennoch blieb eine Verbindung zwischen Adel und Militär erhalten, da in den neuzeitlichen Heeren die höheren Ränge noch lange Zeit dem Adel vorbehalten blieben.

Literaturhinweise:

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