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Kritik am klassischen Modell des Lehnswesens in der modernen Forschung

Die Forschung zum Lehnswesen im Mittelalter begann im 19. Jahrhundert und wurde im 20. Jahrhundert ergänzt, ohne bahnbrechende Änderungen der Theorie. Seit den 90er-Jahren wurde die klassische Ansicht über das Lehnswesen jedoch grundlegend infrage gestellt.

Im Folgenden orientiere ich mich überwiegend an dem Buch Das Lehnswesen von Steffen Patzold. Er fasst darin die Kritik verschiedener Historiker am Lehnswesen zusammen und setzt sich mit den unterschiedlichen Ausprägungen des Lehnswesens in Europa im Mittelalter auseinander.

Die Entwicklung des Lehnswesens aus klassischer Sicht

Aus klassischer Sicht entwickelte sich das Lehnswesen im Frankenreich im 8. Jahrhundert. Die Grundlagen seien die prekarische Leihe sowie die Kommendation der Römer und das Gefolgschaftswesen der Germanen gewesen. Während der Kämpfe Karl Martells um die Nachfolge seines Vaters Pippin habe das Lehnswesen für die Organisation des Militärs und die Bindung der Elite an den Herrscher gesorgt.

Die Kommendation aus römischer Zeit ist wie folgt charakterisiert: Ein freier Mann, der sich in wirtschaftlicher Not befand und nicht mehr für seine Familie sorgen konnte, konnte sich durch Kommendation einem anderen unterstellen. Im Gegenzug musste er diesem Gehorsam versprechen und ihm dienen. Diese Möglichkeit war für einen Freien oder gar einen Adligen nicht ehrenvoll oder attraktiv. Man unterstellte sich nur in größter Not einem anderen Menschen.

Die Gefolgschaft, die der älteren Forschungsmeinung zufolge eine typisch germanische Institution war, war dagegen durchaus ehrenvoll. Germanische Kampfgemeinschaften, die von Kriegsherren angeführt wurden, dienten im römischen Heer als Hilfstruppen. Die Krieger leisteten ihrem Anführer einen Treueid. Dieser ist jüngeren Forschungsmeinungen zufolge nicht typisch germanisch, sondern wurde aus dem römischen Militäreid abgeleitet.

Das Lehen selbst hat sich der älteren Forschungsmeinung nach aus der prekarischen Leihe entwickelt, die es bereits in der Spätantike gab. Eine Prekarie (lat. precaria, abgeleitet von precari „bitten“) wurde von einem Eigentümer an jemanden, der darum bat, zur Nutzung verliehen. In der Spätantike waren Fristen von fünf Jahren üblich. Im Frühmittelalter gab es dann Leihen auf Lebenszeit oder über mehrere Generationen. Als Gegenleistung erhielt der Eigentümer eine jährliche Abgabe. Mit dem Recht, das Gut zu nutzen, war nicht das Recht verbunden, dieses aufzuteilen, zu verkaufen, zu verschenken oder anderweitig zu mindern.

Die prekarische Leihe wurde als beneficium („Wohltat“) bezeichnet und erschien damals im Wortsinne als solches, denn sie war nicht mit drückenden Abgaben verbunden, sondern mit einem eher symbolischen Zins, zur Erinnerung, dass der Prekarist nicht Eigentümer des Gutes war. Prekarische Leihen schufen soziale Bindungen, indem sie Eigentum und Nutzung auf zwei Parteien aufteilten.

In der älteren Forschung wurde angenommen, das Lehnswesen habe sich etwa um das Jahr 700, während der Kämpfe innerhalb des Frankenreiches um die Nachfolge des Hausmeiers Pippin I., aus der prekarischen Leihe entwickelt. Pippins Sohn Karl Martell habe viele schwer gepanzerte Reiter benötigt, und um diese vassi (Vasallen) zu finanzieren, habe er den Kirchen einen Teil ihrer Güter (oft Schenkungen von Gläubigen) weggenommen. Diesen Vorgang umschrieben Historiker des 19. Jahrhunderts als „Säkularisation“.

Anschließend sei die Säkularisation in die Kritik geraten, und Karl Martells Söhne Pippin II. und Karlmann hätten der Kirche das Land zurückgegeben mit der Auflage, dieses sofort wieder an ihre Vasallen zu verleihen. Man habe der Kirche diesen Handel schmackhaft gemacht, indem die Vasallen eine hohe Abgabe an die Kirche leisten mussten, und zwar nona et decima („Neunt und Zehnt“) ihrer Einkünfte.

Auf diese Weise wurde das Lehnswesen eine bedeutende Stütze des Militärwesens. Außerdem nutzten die Hausmeier (die später als Dynastie der Karolinger Könige werden sollten) das Lehnswesen, um die Elite des Frankenreiches an sich zu binden. Tassilo, der Herzog von Bayern, habe Pippin als Erster einen Treueid geschworen und sei sein Vasall geworden, und andere Herren wären seinem Beispiel gefolgt. Dadurch habe sich die vasallitische Bindung etabliert als diejenige Form der Bindung, mit der sich die geistlichen und weltlichen Herren an die Könige banden.

Kritik seit den Neunzigerjahren

Das klassische Bild von der Entwicklung des Lehnswesens wird etwa seit den 1990er-Jahren von verschiedenen Forscherinnen und Forschern kritisiert. Bisher hat sich aber noch keine einheitliche Gegenmeinung durchgesetzt. Die wichtigsten Einwände lauten wie folgt:

  1. Die klassische Forschungsmeinung zur Entstehung des Lehnswesens beruht auf wenigen und zweifelhaften Quellen. Es ist nicht klar, ob Karl Martell tatsächlich eine „Säkularisation“ betrieben, d.h. Kirchengut in größerem Ausmaß zugunsten seiner Vasallen enteignet hat.
  2. In der älteren Forschung wurden Wörter in Quellen der Karolingerzeit wie vassus/vassi und beneficium, die mehrdeutig sein können, vorschnell als „Vasall“ und „Lehen“ im Sinne eines institutionalisierten Lehnswesens interpretiert. In den jeweiligen Dokumenten steht aber nicht, welche Dienste die betreffenden vassi zu erfüllen hatten und ob das beneficium tatsächlich eine Ausstattung war, um diese Dienste erfüllen zu können. Mit einem beneficium könnte auch eine prekarische Leihe oder eine andere Form von Besitzverhältnis gemeint sein, ohne Treueid im Sinne der Vasallität. Daher sei im Einzelfall zu prüfen, wie die Wörter beneficium und vassus in einem bestimmten Text zu verstehen sind.
  3. Nach Meinung der Kritiker zeigt das Studium der Quellen, dass die Realität hinter Wörtern wie beneficium und vassus sehr vielgestaltig war. Dadurch würde das Modell des Lehnswesens seinen Sinn verlieren. Da man ohnehin den jeweiligen Einzelfall untersuchen müsse, habe es keinen Vorteil, die Realität in dieses starre Modell zu pressen.
  4. Das vierte Argument ist in der Forschung noch stark umstritten. Die Anhänger dieser Meinung gehen davon aus, dass die fränkischen Herrscher im 9. Jahrhundert nicht die gesamte Elite des Reiches als Vasallen an sich banden, da in den Quellen deutlich zwischen königlichen vassi und Amtsträgern (wie Bischöfen und Grafen) unterschieden werde. Auch der den Reichsannalen zufolge erste Vasall König Pippins, Tassilo von Baiern, war dies möglicherweise nicht freiwillig geworden. Es könnte sich bei dem Handgang auch um eine Handlung gehandelt haben, die in den 780er-Jahren noch als demütigend empfunden wurde und vom König erzwungen worden war.

Wenn man diese Einwände ernst nimmt, darf man in Bezug auf die Karolingerzeit noch nicht von einem klar strukturierten Lehnswesen sprechen. Stattdessen gab es verschiedene Möglichkeiten, Güter durch Kauf, Tausch, Leihe etc. zu vergeben und dadurch Personen als Untergebene an sich zu binden.

Neuere Vorstellungen vom Lehnswesen im Mittelalter

Patzold argumentiert, dass die Ausprägungen von Rechtsbeziehungen, die man als Vasallität und Lehnswesen interpretieren kann, im Mittelalter in Europa sehr unterschiedlich waren. Ein systematisiertes Lehnsrecht entwickelte sich erst ab Mitte des 12. Jahrhunderts, von Oberitalien ausgehend, und wirkte sich auch auf Barbarossa und seinen Hof aus. Vor diesem Hintergrund wird auch die Attraktivität des Lehnswesens leichter erklärbar. Mehrfachvasallität, Monetarisierung und Erblichkeit des Lehens waren vermutlich von Anfang an (ab dem 11. Jahrhundert) vorhanden. Da ein Mann aufgrund der Erblichkeit eines Lehens davon ausgehen konnte, dass auch sein Sohn Anspruch auf ein Lehen hatte, lässt sich daraus die Loyalität zum Herrn plausibel erklären.

Auch die Lehre vom Leihezwang, d.h. dass der König heimgefallene Lehen nicht einbehalten durfte, ist heute widerlegt. In der älteren Forschung wurde angenommen, dass es eine Rechtsvorschrift gegeben habe, die dem König die Einbehaltung eines Lehens verboten habe, was langfristig zu einer Zersplitterung des Deutschen Reiches in Territorien geführt habe. Dies war jedoch nicht der Fall. Zwar gab es häufig politische Gründe oder spezielle vertragliche Vereinbarungen, die den König zur Vergabe von Lehen zwangen, aber eine allgemeine Rechtsvorschrift zum Leihezwang war im Mittelalter in Deutschland nicht vorhanden. Stattdessen ist der modernen Forschung zufolge unter anderem die Tatsache, dass viele Ländereien Eigengüter und keine Lehen waren, für die spätere territoriale Zersplitterung verantwortlich. Darüber hinaus existierte in Deutschland eine Wahlmonarchie, im Gegensatz zur Erbmonarchie in Frankreich. Daher erschien den französischen Königen die Strategie, den Kronbesitz zugunsten der eigenen Söhne zu erweitern, lohnender als den deutschen Königen.

Ein alternatives Modell vom Lehnswesen geht aus diesen Überlegungen nicht hervor. Stattdessen wird infrage gestellt, ob ein allgemeingültiges Modell überhaupt sinnvoll ist. In Zukunft wird man nach Ansicht von Patzold viel stärker in Betracht ziehen müssen, dass es regionale Ausprägungen des Lehnsrechts gab. Generell ist davon auszugehen, dass sich erst seit dem 11. Jahrhundert eine Form von Lehen und seit dem 12. Jahrhundert Rechtsvorschriften dazu entwickelten und nicht, wie in der älteren Forschung angenommen, bereits seit dem 8. Jahrhundert. Darüber hinaus hatte das Lehnswesen im Mittelalter in einigen Regionen nur wenig Bedeutung, zum Beispiel in Skandinavien, wo viele Bauern über Eigengut verfügten. Unser Bild vom Mittelalter wird also in Bezug auf das Lehnswesen bunter und vielfältiger, als es durch ein einheitliches Modell ausgedrückt werden könnte.

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